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VGH Bayern, 08.11.2005 - 14 CS 05.2847 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Welche Festsetzungen im BPlan sind wirklich drittschützend?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 10.10.2005 - AN 18 S 05.2764
- VGH Bayern, 08.11.2005 - 14 CS 05.2847
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98
Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2005 - 14 CS 05.2847
Jedenfalls betreffen die Befreiungen weder drittschützende Normen, noch verstoßen sie gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. BVerwG vom 19.9.1986 BayVBl 1987, 151 und vom 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8 = BayVBl 1999, 26).Auch bei einer rechtswidrigen Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung hat der Nachbar über die Würdigung seiner nachbarlichen Interessen hinaus keinen Anspruch auf Einhaltung der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB und auch nicht auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baubehörde (vgl. BVerwG vom 8.7.1998 a. a. O.).
Ob die nachbarlichen Interessen hinreichend berücksichtigt worden sind, beurteilt sich nach den Maßstäben, die das Bundesverwaltungsgericht zu dem in § 15 Abs. 1 BauNVO angelegten drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (vgl. BVerwG vom 8.7.1998 a. a. O.).
- BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 202.84
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei Gartenhof und Atriumhäuser; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2005 - 14 CS 05.2847
Es sind keine besonderen für den nachbarschützenden Charakter dieser Festsetzungen sprechenden Anhaltspunkte ersichtlich (vgl. BVerwG vom 23.6.1995 NVwZ 1996, 170; vom 20.9.1984 BayVBl 1985, 184). - BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2005 - 14 CS 05.2847
Jedenfalls betreffen die Befreiungen weder drittschützende Normen, noch verstoßen sie gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. BVerwG vom 19.9.1986 BayVBl 1987, 151 und vom 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8 = BayVBl 1999, 26).
- VGH Bayern, 25.05.1998 - 2 B 94.2682
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2005 - 14 CS 05.2847
Zum einen spricht viel dafür, dass der grundsätzliche Ansatz des Großen Senats auch bei nicht gegliederten Außenwänden abstandsflächenrelevante Wandteile zulässt (vgl. BayVGH vom 25.5.1998 BayVBl 1999, 246). - BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95
Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2005 - 14 CS 05.2847
Es sind keine besonderen für den nachbarschützenden Charakter dieser Festsetzungen sprechenden Anhaltspunkte ersichtlich (vgl. BVerwG vom 23.6.1995 NVwZ 1996, 170; vom 20.9.1984 BayVBl 1985, 184). - BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2005 - 14 CS 05.2847
Das planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme kann zwar ausnahmsweise auch dann verletzt sein, wenn die Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG vom 11.1.1999 BayVBl 1999, 568).
- VG Mainz, 03.01.2018 - 3 L 1370/17
Weitere Grundstückseigentümer mit Eilrechtsgesuch gegen Wohngebäude in …
Der Umstand, dass die von den Antragstellern gewählte energetische Versorgung ihres Hauses infolge des Vorhabens der Beigeladenen unter Umständen weniger wirkungsvoll ist, ist hingegen für sich genommen kein im Baunachbarrecht zu berücksichtigender Belang (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 14 CS 05.2847 -, juris Rn. 17).